Baugenehmigung für Gartensauna – die baurechtlichen Rahmenbedingungen


Grundsätzlich sind die zu beachtenden Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aus diesem Grunde sollte vor der Errichtung einer Gartensauna zunächst die örtliche Behörde um Rat gebeten werden. In Köln ist das Bauaufsichtsamt im Stadthaus Deutz für Bauvoranfragen, Bauberatung und Baugenehmigungsverfahren zuständig. Sobald es sich um ein Gartengrundstück im bebauten Bereich handelt, ist in NRW bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ oftmals keine Baugenehmigung für Gartensauna erforderlich.

 

Im Außenbereich besteht im Regelfall eine Genehmigungspflicht. Bei einem Antragsverfahren kann zum einen die Unterstützung der Behörde, zum anderen können die Beratungsleistungen eines Fachbetriebes in Anspruch genommen werden. Das Errichten einer Gartensauna in Köln ist regelmäßig mit der Einhaltung von bestimmten Abständen zu Nachbargrundstücken verbunden. Auch hier kann die zuständige Behörde die entsprechenden Auskünfte erteilen. Bitte sprechen Sie auf jeden Fall das für Sie zuständige Bauamt an.